Barrierefreiheitserklärung

Hinweis gemäß § 3 Abs. 3 BFSG: „Als Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro“. Preenlay Design ist von den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen, dennoch ist Preenlay Design bestrebt, ihre Website www.preenlay.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.preenlay.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.preenlay.de ist nach aktueller Prüfung teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) und der europäischen Norm EN 301 549

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen um eine barrierefreie Gestaltung können auf www.preenlay.de derzeit folgende Barrieren bestehen:

  • PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese Dokumente sukzessive zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

  • Bilder ohne Alternativtexte: Einige Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Wir überprüfen und ergänzen diese Inhalte laufend.

Gründe für bestehende Barrieren

Einige Inhalte konnten bislang aus technischen Gründen oder aufgrund unverhältnismäßigen Aufwands noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir bemühen uns, die Barrieren schrittweise zu beseitigen und bitten um Ihr Verständnis

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Preenlay Design
Dennis Hoffmann
Demmeltrather Straße 6a
Deutschland
E-Mail: info@preenlay.de
Telefon: 021223566092

Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten und gemeinsam Lösungen zu finden

Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. Juni 2025 erstellt und wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und aktualisiert, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit korrekt widerzuspiegeln.

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